Meldung von Mitarbeitenden aus UK

 

Die Sondervereinbarung wurde bis 31.12.25 verlängert!

Für UK Angestellte und Selbständige kann ab 1.1.2023 weiter das Schweizer Meldeverfahren angewendet werden.

Für die Anstellung von UK Bürgern in der Schweiz gilt weiter der Inländervorrang (Nachweis Suchbemühungen). Somit kann nicht das Meldeverfahren für UK Bürger mit Schweizer Arbeitsvertrag angewendet werden.

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Von Dagmar Richardson
23. November 2022

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