Sozialversicherungsabkommen Schweiz – China, letzter Stand
In China ist das Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen, die Notifikation steht aber nach wie vor noch aus. Es wird aber immer noch damit gerechnet, dass das Abkommen im 1. Semester 2017 in Kraft treten wird.
Aufgrund der unklaren Situation ist bei Entsendungen im 2016 nach China ein Zwischenvertrag sicher eine gute Idee. Wir empfehlen allen Arbeitgebern, die derzeit Personal nach China entsenden, die AHV via Antrag an die Ausgleichskasse freiwillig weiterzuführen, damit nach Inkrafttreten des Abkommens ein problemloser Wechsel in den Entsandten-Status möglich ist. Wenn eine Weiterführung nicht möglich ist wäre eine Zwischenlösung für eine bestimmte Zeit zu empfehlen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.