Workation in der Karibik

Einige Inseln in der Karibik oder im Pazifik gehören zu EU Ländern, daher könnte man annehmen, dass max. 2 Jahre Entsendung aus privaten Gründen auf diesen Inseln möglich ist, s. Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.

Leider ist dies nicht möglich, da diese Inseln nicht im Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden EU-Land eingeschlossen sind.

Workation in der Karibik oder im Pazifik sollte wie in einem Drittstaat behandelt werden:

  • Prüfung Visumspflicht
  • Kein Sozialversicherungsabkommen kann zu einer lokalen Unterstellung im Ausland führen
  • Kein Doppelbesteuerungsabkommen kann zu einer lokalen Einkommenssteuerpflicht führen

Empfehlung:

2 Wochen Workation in der Karibik sind kein Problem, alles darüber sollte geprüft werden.

Bei Fragen steht Ihnen International HR Services AG jederzeit gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
7. Oktober 2024

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