Sozialversicherungspflicht für Zulagen bei Entsendungen

Ausgleichskassen sind sich nicht immer einig welche Zulagen bei Entsendungen sozialversicherungspflichtig sind. In der Folge ist eine Zusammenfassung wie es die AHV Verordnung auslegt.

  • Look & See Trip – Mitarbeiter besucht das Land vor dem Einsatz während max. 5 Tagen. Kein massgebender Lohn. Unkosten gemäss AHVV Art. 9. Nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Umzug ins Ausland (inkl. Lagerung) – von Firma bezahlt. Kein massgebender Lohn. Unkosten gemäss AHVV Art. 9 und RZ 3003 WML. Nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Pauschale für Wohnungssuche im Ausland. Kein massgebender Lohn. Unkosten gemäss AHVV Art. 9. Nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Home Leave – bezahlter Heimflug 1x im Jahr. Kein massgebender Lohn. Unkosten gemäss AHVV Art. 9. Nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Sprachkurs. Massgebender Lohn. Ist sozialversicherungspflichtig.
  • Interkulturelles Training. Massgebender Lohn. Ist sozialversicherungspflichtig.
  • Wohnungszulage. Massgebender Lohn. Ist sozialversicherungspflichtig. AUSNAHME: wenn Mitarbeitender eigene Wohnung behält und diese nicht untervermietet, ist die Wohnungszulage nicht sozialversicherungspflichtig. Dies wird für nur max. ein Jahr akzeptiert.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
31. Juli 2016

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