IHRS Info COVID: Erweiterung der Ausnahmefälle

Seit 17. April 2020 ist eine neue Weisung in Kraft, die jene vom 24. März 2020 ersetzt.

Die Erweiterung der Härtefälle / Ausnahmefälle für die Einreise in die Schweiz beinhaltet; nicht aufschiebbare geschäftliche Besprechungen, internationale Verpflichtungen, Vereinigung getrennter Familien, Betreuung von Familienmitgliedern u.a.. Unter 1.5.5. der neuen Weisung wird erwähnt, dass Belege dafür verlangt werden können. Diese Anordnung wird gemäss ersten Erfahrungen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt, die „liberalen“ bleiben sich treu.

Für die Einreise aus EU/EFTA in die Schweiz braucht es nach wie vor eine vorherige Bestätigung der Meldung, s. Newsletter vom 26. März. Meldungen für Dienstleistungserbringer werden mit einer entsprechenden Erklärung im Kommentartext oft bestätigt. Inhaber von bestätigten Meldungen dürfen einen Tag vor dem gemeldeten Datum einreisen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
19. April 2020

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