Grenzgänger brauchen eine Krankenversicherung

Grenzgänger, die den Schweizer Sozialversicherungen unterstellt sind, brauchen eine Schweizer Krankenversicherung. Grenzgänger von Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich können befreit werden, s. Krankenversicherung: Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. 

Die Krankenversicherungspflicht ist in der Schweiz klar geregelt.

Wichtig zu wissen ist:

WohnortAufenthalt in CHBewilligungSozialversicherungenKrankenkasseFormular
EURegelmässigGin CHin CHA1ausgestellt in CH
EUWenig, unregelmässigMeldung, max. 90 Tg/Jin CHim WohnsitzstaatS1 oder S2
EURegelmässigGim Wohnsitzstaatim WohnsitzstaatA1ausgestellt im Wohnsitzstaat
EUWenig, unregelmässigMeldung, max. 90 Tg/Jim Wohnsitzstaatim WohnsitzstaatA1ausgestellt im Wohnsitzstaat


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Von Dagmar Richardson
9. April 2025

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