Steuersatz bei Entsendungen

Die Quellensteuern für Entsendungen müssen bis zum 31.1.17 abgerechnet werden – zu welchem Steuersatz?

Der Schweizer Quellensteuer können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen.

  • Personen, die in der Schweiz eine Arbeit verrichten, mit Weisungsbefugnis in der Schweiz (bei mehr als 90 Tagen pro Jahr)
  • Organe juristischer Personen
  • Ehemalige Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungen
  • Hypothekargläubiger
  • Transporteure im internationalen Verkehr

Beim Tarif ist Folgendes zu ermitteln: Zivilstand (alleinstehend oder verheiratet), Konfession.

Für die Satzbestimmung: Brutto Welteinkommen, d.h. gesamtes Einkommen, das auch in anderen Ländern verdient wird.

Für die Berechnung der Tage: Einkommen auf Tage in der Schweiz runterbrechen. Mit 20 Arbeitstagen pro Monat rechnen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

 

Von Dagmar Richardson
9. Januar 2017

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