B Bewilligung für Ukrainerinnen und Ukrainer

In einem Interview mit SRF sprach Bundesrat Beat Jans darüber, wie die Erwerbsquote der ukrainischen Flüchtlingen erhöht werden kann und dass man in Abstimmung mit den umliegenden EU-Ländern eine Lösung sucht. Aktuell und bis auf weiteres kann der S Status von ukrainischen Flüchtlingen jedoch nicht in eine B Bewilligung umgewandelt werden. Es kann allerdings eine […]
Kein 49% Homeoffice bei B Bewilligung

Es erreichen uns immer wieder Fragen, ob ein Grenzgänger mit einer B Bewilligung 49% im Homeoffice, z.B. in Deutschland, arbeiten kann. NEIN! Wenn jemand die 49% Grenze für Homeoffice anwenden will, muss die Person die B Bewilligung in eine G Bewilligung eintauschen. Die Vereinbarung zur Telearbeit (Homeoffice) ist grundsätzlich dann anwendbar, wenn eine Person […]
120 Tage Bewilligung für Entsendungen

Bei der 120-Tage-Bewilligung handelt es sich um eine Arbeitsbewilligung, welche bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt werden muss und 12 Monate gültig ist. Die 120-Tage- Bewilligung ist möglich für entsandte EU/EFTA- sowie für Drittstaatsangehörige, wird pro Person ausgestellt und kann jedes Jahr neu angefordert werden. Wird dem Gesuch entsprochen, gilt die Bewilligung für Arbeitnehmende aus […]
Italienische Grenzgänger – NEU ab 1.1.24

In der Schweiz arbeiten 91’000 Grenzgänger aus Italien, Tendenz steigend. 79’000 davon sind im Kanton Tessin tätig und 12’000 in anderen Kantonen. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/grenzgaenger.html Sozialversicherungen Italien hat mit der EU per 1.7.23 kein Überabkommen betr. möglichen 49,9% Homeoffice in Italien und verbleibender Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterschrieben, wie z.B. Deutschland. Italien bleibt bei der 25% Grenze […]
B oder G Bewilligung

Für Mitarbeitende aus der EU mit Lebensmittelpunkt in der EU sollte die Firma eine G Bewilligung beantragen, um den Lebensmittelpunkt korrekt zu widerspiegeln. Eine G Bewilligung bedingt keine wöchentliche Rückkehr, sondern eine regelmässige, mind. 1- bis 2-mal pro Monat z.B. für ein verlängertes Wochenende. Von internationalen Wochenaufenthaltern, die sich selbst anmelden, darf das Migrationsamt aufgrund […]
Französische Grenzgänger

Für die französischen Grenzgänger haben die französischen Sozialversicherungs-behörden eine 49%-Grenze für Homeoffice festgelegt, s. unser Newsletter vom 6. Juli 2023. Die Steuerbehörden ihrerseits setzten eine 40%-Grenze. Die Steuerbehörden hatten erwartet, dass die Sozialversicherungsbehörden sich ihrem Satz von 40 % anpassen. Es gilt nun abzuwarten, ob es zu einem Abgleich zwischen den beiden Behörden kommt. Französische […]
Änderung Bewilligung bei Entsendungen

Internationale Unternehmen, die Mitarbeitende mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit in die Schweiz entsenden möchten, können sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen. Die Entsendung von Drittstaatsangehörigen hingegen ist auf spezialisierte und qualifizierte Mitarbeitende beschränkt. Besteht nach einer befristeten Entsendung der Bedarf, dass der Mitarbeitende sofort anschliessend erneut mehrfach in die Schweiz reisen muss, kann bei EU-Dienstleisterkontingenten direkt im Anschluss […]
Inländervorrang oder Nachweis Mangelberuf – der Kanton entscheidet

Der per 1. Februar 2023 neu eingeführte Passus 4.3.2.2.1 der Weisungen zum AIG besagt, dass in einigen Berufsarten, die nachweislich von einem starken Fachkräftemangel betroffen sind, die gesetzlich festgelegte Nachweiserbringung des Vorrangs im Vollzug erleichtert werden kann. Die Auslegung dieser neu geschaffenen Ergänzung der Weisungen zum AIG liegt jedoch allein in den Händen der kantonalen […]
Komplexe Grenzüberschreitung

Wer Grenzgänger beschäftigt, die an ihrem Wohnsitz teilweise im Homeoffice arbeiten, muss sich mit den Rechtsvorgaben des jeweiligen Wohnsitzlandes auseinandersetzen. Was ist zu beachten bei den Sozialversicherungen, Quellensteuern und Betriebsstätten-Risiko im neuen Artikel von Dagmar Richardson für HR Today.
Aufenthaltsbewilligung in einem Land des Schengenraumes

Drittstaatenbürger mit einer Aufenthaltsbewilligung in einem Land des Schengenraumes, können sich in diesem frei bewegen, d.h. die zu prüfende Visumpflicht fällt weg. Allerdings gilt für sie bei einer Arbeitstätigkeit in der Schweiz und verbleibender Anstellung im Ausland die Meldepflicht. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.