
In einem Interview mit SRF sprach Bundesrat Beat Jans darüber, wie die Erwerbsquote der ukrainischen Flüchtlingen erhöht werden kann und dass man in Abstimmung mit den umliegenden EU-Ländern eine Lösung sucht. Aktuell und bis auf weiteres kann der S Status von ukrainischen Flüchtlingen jedoch nicht in eine B Bewilligung umgewandelt werden.
Es kann allerdings eine Umwandlung versucht werden, wenn Suchbemühungen für die Stelle im EU / EFTA Raum nachgewiesen werden können oder es sich um hochqualifizierte Mitarbeitende handelt, für welche in der Schweiz Fachkräftemangel herrscht.
Bei der Prüfung der Chancen einer Umwandlung in eine B Bewilligung für ukrainische Flüchtlinge unterschützt International HR Services AG Sie gerne und steht Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.



