Berechnung Homeoffice

Bei der Berechnung von Homeoffice bei Grenzgängern und Mitarbeitenden mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelangen entweder die 49%-Grenze bei nur einem Arbeitgeber in der Schweiz oder die 24.9%-Regel bei einer Mehrfachtätigkeit zur Anwendung. Daraus ergibt sich, unter welches Sozialversicherungsrecht in welchem Land der Mitarbeitende fällt. Für die entsprechende Berechnung stellen wir Ihnen gerne unser Tool zur Verfügung.

Bei offenen Fragen steht Ihnen International HR Services AG zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
8. Januar 2024

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