Workation in der Karibik
Einige Inseln in der Karibik oder im Pazifik gehören zu EU Ländern, daher könnte man annehmen, dass max. 2 Jahre Entsendung aus privaten Gründen auf diesen Inseln möglich ist, s. Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
Leider ist dies nicht möglich, da diese Inseln nicht im Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden EU-Land eingeschlossen sind.
Workation in der Karibik oder im Pazifik sollte wie in einem Drittstaat behandelt werden:
- Prüfung Visumspflicht
- Kein Sozialversicherungsabkommen kann zu einer lokalen Unterstellung im Ausland führen
- Kein Doppelbesteuerungsabkommen kann zu einer lokalen Einkommenssteuerpflicht führen
Empfehlung:
2 Wochen Workation in der Karibik sind kein Problem, alles darüber sollte geprüft werden.
Bei Fragen steht Ihnen International HR Services AG jederzeit gerne zur Verfügung.