Workation in der Karibik

Einige Inseln in der Karibik oder im Pazifik gehören zu EU Ländern, daher könnte man annehmen, dass max. 2 Jahre Entsendung aus privaten Gründen auf diesen Inseln möglich ist, s. Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.

Leider ist dies nicht möglich, da diese Inseln nicht im Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden EU-Land eingeschlossen sind.

Workation in der Karibik oder im Pazifik sollte wie in einem Drittstaat behandelt werden:

  • Prüfung Visumspflicht
  • Kein Sozialversicherungsabkommen kann zu einer lokalen Unterstellung im Ausland führen
  • Kein Doppelbesteuerungsabkommen kann zu einer lokalen Einkommenssteuerpflicht führen

Empfehlung:

2 Wochen Workation in der Karibik sind kein Problem, alles darüber sollte geprüft werden.

Bei Fragen steht Ihnen International HR Services AG jederzeit gerne zur Verfügung.