Welche Grenzgänger können die Krankenkasse frei wählen?
Die Schweiz gewährt allen EU / EFTA Ländern und deren Bürger, ohne Kroatien, die volle Freizügigkeit, d.h. sie haben das Anrecht auf eine Grenzgänger Bewilligungen wenn sie wöchentlich in ihren Ansässigkeitsstaat zurückkehren, fliegen, etc. und unter der Woche mit einem Schweizer Arbeitsvertrag in der Schweiz arbeiten.
Manche Grenzgänger können die Krankenkasse im Ansässigkeitsstaat behalten oder das KVG in der Schweiz abschliessen, d.h. sie haben ein sogenanntes Optionsecht, das sie innerhalb der ersten 6 Monaten ihrer Anstellung in der Schweiz ausüben müssen. Die Beilage gibt eine gute Übersicht über alle EU / EFTA Länder, welche dieses Optionsrecht haben und welche nicht.
Übersicht Zuordnung und Optionsrecht
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.