Volle Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen
Ab 1. Juni, 2019, fallen Bulgaren und Rumänen unter das volle Freizügigkeits-abkommen. Gemäss dem heutigen, gültigen Freizügigkeitsabkommen kann für Bürger dieser Staaten keine Beschränkung mehr ausgesprochen werden. Konkret heisst dies, dass sie für einen Aufenthalt in der Schweiz eine Stelle finden oder als Nichterwerbstätige über ausreichende finanzielle Mittel verfügen müssen. Von den EU-Staaten gilt somit nur noch für Kroatien ein beschränkter Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, da dieses Land zu einem späteren Zeitpunkt der EU beigetreten ist.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.