Verschärfung verschiedener Kontrollmassnahmen in Deutschland, Österreich, Italien
An verschiedenen Fronten stehen in den drei Ländern Deutschland, Österreich und Italien voraussichtlich bald schärfere Kontrollen an.
So könnte es in Deutschland durch die Gründung einer neuen Einheit innerhalb der deutschen Arbeitsagentur zu strikteren Prüfungsstandards von Bewilligungsanträgen kommen. Auch eine zunehmend restriktivere Handhabung hinsichtlich Mindestlöhnen ist denkbar. Arbeitgeber, die neue Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen beantragen oder solche verlängern wollen sollten sich bewusst sein, dass ihre Kosten durch mögliche höhere Ansätze steigen könnten.
In Italien stehen aufgrund eines neuen Gesetzes zur Überprüfung entsandter Arbeitnehmer verstärkte Kontrollen der Arbeitsbedingungen an. Besonders auf dem Radar der Behörden sind Firmen, welche systematisch erforderliche Meldungen verpassen und mehrmals dieselben Personen für dieselbe Position entsenden. Überprüfungsaudits können unangekündigt stattfinden.
In Österreich dagegen sind verschärfte Kontrollen der Sozialversicherungen für ausländische Arbeitnehmende, die temporär im Land beschäftigt sind, zu erwarten. Firmen und Arbeitnehmenden ist darum zu empfehlen, bei Bedarf immer eine A1 Bescheinigung bzw. ein „Certificate of Coverage“ vorlegen zu können, welches ihre Sozialversicherungsunterstellung im Ausland belegt. Längerfristig ist die Einführung einer EU-weiten Datenbank vorgesehen, die bei Inspektionen eine rasche Überprüfung des Sozialversicherungsstatus’ erlaubt.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.