Verlängerung der Ventilklausel für Bulgarien und Rumänien

Nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat angekündigt, die Situation der Zuwanderung aufmerksam zu verfolgen (vgl. Newsletter vom 30.05.2016). In diesem Zusammenhang wurde nun die per 1. Juni 2017 für ein Jahr angerufene sogenannte Ventilklausel für die EU-2 Länder, d.h. Bulgarien und Rumänien, um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Ventilklausel ist eine Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen (FZA) und beinhaltet, sofern die Voraussetzungen zu ihrer Anrufung erfüllt werden, die Möglichkeit zur Beschränkung der Anzahl ausgestellter Bewilligungen durch die Schweiz. Aufgrund des nun veröffentlichten Bundesratsbeschlusses gilt eine solche Beschränkung für rumänische und bulgarische Staatsangehörige somit ab dem 1. Juni 2018 für ein weiteres Jahr, bis 31. Mai 2019.

Rumänien, Bulgarien – was bleibt am 1. Juni 2018 unverändert?

Der getroffene Bundesratsbeschluss legt fest, dass die Ersterteilung von Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) für bulgarische und rumänische Staatsangehörige weiterhin begrenzt wird. Die vor einem Jahr eingeführten Höchstzahlen von 996 Einheiten in 12 Monaten gelten unverändert.

Rumänien, Bulgarien – was könnte sich per 1. Juni 2018 ändern?

Bislang waren nur B-Ausweise von dieser Begrenzung betroffen. Sofern keine Kontingente für B-Bewilligungen mehr vorhanden waren, wurde daher automatisch eine Kurzaufenthaltsbewilligung L-Bewilligung ausgestellt und später verlängert oder – sofern möglich – in eine B-Bewilligung umgewandelt (vgl. Newsletter vom 21.09.2017; 15.05.2017 (EN)). Ob die Kontingentierung diesmal auch auf Kurzaufenthaltsbewilligungen L ausgeweitet wird, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der bis Ende Mai 2018 vorliegenden Antragszahlen entschieden.

Schlussfolgerung:

Rumänische und bulgarische Staatsangehörige können gemäss FZA in der Schweiz arbeiten. Sollte für sie allerdings kein Kontingent mehr verfügbar sein, müssen sie für den Erhalt einer Bewilligung der gewünschten Kategorie die nächste Ausstellungsperiode abwarten. Bisher hat das bestehende B-Kontingent jedoch immer gut gereicht.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.