Steuersatz bei Entsendungen
Die Quellensteuern für Entsendungen müssen bis zum 31.1.17 abgerechnet werden – zu welchem Steuersatz?
Der Schweizer Quellensteuer können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen.
- Personen, die in der Schweiz eine Arbeit verrichten, mit Weisungsbefugnis in der Schweiz (bei mehr als 90 Tagen pro Jahr)
- Organe juristischer Personen
- Ehemalige Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungen
- Hypothekargläubiger
- Transporteure im internationalen Verkehr
Beim Tarif ist Folgendes zu ermitteln: Zivilstand (alleinstehend oder verheiratet), Konfession.
Für die Satzbestimmung: Brutto Welteinkommen, d.h. gesamtes Einkommen, das auch in anderen Ländern verdient wird.
Für die Berechnung der Tage: Einkommen auf Tage in der Schweiz runterbrechen. Mit 20 Arbeitstagen pro Monat rechnen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.