Sozialversicherungspflicht bei Tax Equalization (dem Mitarbeitenden bezahltem Steuerausgleich bei einer Entsendung)
Wenn eine Firma bei ihren Entsendungen aus der Schweiz eine Tax Equalization anwendet und die Steuern für den Entsandten im Ausland bezahlt, ist die Differenz zu den Schweizer Steuern in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Viele Firmen ziehen dabei die Schweizer Steuern vom Lohn des Mitarbeitenden ab, in der Form einer Quellensteuer, und zahlen die anfallenden Steuern im Entsendungsland direkt. Diese Steuerdifferenz kann je nach Entsendungsland 30-40% vom Jahreslohn ausmachen, da die Steuern in der Schweiz im Vergleich zum Ausland oft niedriger sind. Diese Steuerdifferenz ist ein willkommenes Einkommen für die AHV. AHV Kontrollen fokussieren darauf, dass diese Beträge richtig sozialversichert werden und haben auch schon Bussen ausgesprochen, wenn diese, auch aus Unkenntnis, nicht richtig abgerechnet wurden.
In der Folge finden Sie die Empfehlung von International HR Services AG in welchen Schritten die Steuerdifferenz, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zahlt, sozialversichert werden kann.
Schritte | Bespiel: Entsendung von Zug nach London |
Steuer im Entsendungsland schätzen lassen (durch Steuerberater oder Index) und diese auf einen Monat runterbrechen. | Bei einem Jahreslohn von SFR 144’000 wären dies SFR 60’000, SFR 5’000 / Monat. |
Differenz zu Schweizer Steuern ausrechnen.
= Steuerdifferenz
|
Quellensteuer in Zug wäre SFR 500 / Monat.
Differenz zu London: SFR 4’500 / Monat (5’000 – 500). |
Die Steuerdifferenz zum Monatslohn addieren und davon Sozialversicherungen abziehen. Nach diesem Vorgang die Steuerdifferenz wieder subtrahieren, da sie ja nicht effektiv dem Mitarbeitenden ausbezahlt wird. | SFR 12’000 Bruttolohn / Monat (144’000 Jahreslohn)
+ SFR 4’500 (Steuerdifferenz) / Monat = 16’500 sozialversicherungspflichtiger Lohn / Monat (- 4’500 Steuerdifferenz vom Nettolohn wieder subtrahieren) |
Sozialversicherungsplicht beim Bruttolohn und der Steuerdifferenz:
– AHV / IV – ALV – NBU / UVG |
Von SFR 16’500 / Monat |
Sozialversicherungspflicht nur beim Bruttolohn:
– KTG (kommt auf Versicherung drauf an) – BVG |
Von SFR 12’000 / Monat |
Da die Steuerdifferenz eine Schätzung war, ist es zu empfehlen; beim Eintreffen der Steuerrechnung im Entsendungsland, die effektiven Zahlen mit der Schätzung zu vergleichen. Abweichungen von +/-20% lohnen nicht den Aufwand rückwirkend korrigiert zu werden. Zu niedrige oder zu hohe Abzüge sollten in Zukunft korrigiert werden. |
Eine Lohnsimulation vor der Entsendung ist zu empfehlen, sowie diese mit dem Mitarbeitenden zu besprechen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema sowie für die Erstellung eines auf Ihre Firma zugeschnittenen Templates für die Lohnsimulation steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung