Sozialversicherungen bei Tätigkeit in mehreren Ländern
Sozialversicherungen bei Tätigkeit in mehreren Ländern
Personen, die in mehr als einem Land gleichzeitig erwerbstätig sind, unterstehen in der Regel dem Versicherungssystem ihres Wohnlandes, wenn sie dort auch arbeiten. Es wird das gesamte Einkommen erfasst, das im Wohnstaat und in einem weiteren oder mehreren Erwerbsstaaten erzielt wird.
Das Arbeiten im Wohnland muss mindestens 25% betragen.
Für die Bestätigung dieser Situation muss das A1 Formular vom Arbeitgeber ausgefüllt und von der Ausgleichskasse bestätigt werden. Dabei muss der Punkt 3.2. angestrichen werden; Arbeitnehmer/in arbeitet in zwei oder mehr Staaten.
In diesem Fall wurde das A1 Formular noch bis vor kurzem ohne Befristung bestätigt, da keine Maximaldauer bei einer Mehrfachtätigkeit besteht.
Praxis-Änderung:
Da bei verschiedenen EU-Staaten die Betrugsbekämpfung heute ein zentrales (Wahlkampf-)Thema ist, haben Arbeitsgruppen auf EU-Ebene verschiedene Massnahmen beschlossen, unter anderem dass das A1 auch bei Mehrfachtätigkeiten nicht mehr unbefristet ausgestellt werden darf. Aus diesem Grund werden A1 Formulare bei einer Mehrfachtätigkeit neu befristet auf 2 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf des A1 wird die Situation überprüft und – falls sich nichts geändert hat – ein neues, befristetes A1 ausgestellt.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.