Schreckgespenst Betriebsstätte
Wir werden immer wieder gefragt, wie hoch des Betriebsstätten-Risiko bei Homeoffice im Ausland ist. Vor allem Finanzabteilungen der Unternehmen und die Finanzberater sehen in der Betriebsstätte ein Schreckgespenst, da im Falle der Begründung einer Betriebsstätte viel Arbeit auf sie zu kommt.
Eine Begründung der Betriebsstätte liegt vor, wenn Mitarbeitende im Wohnsitzstaat eine wesentliche Führungsverantwortung wahrnehmen, eine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen im Namen des schweizerischen Unternehmens besitzen und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausüben. Die Überprüfung der Tätigkeiten ist insbesondere bei E-Mail-Verkehr und elektronischen Signaturen schwierig.
Bei leitenden Angestellten, die im Ausland zu 100% von zu Hause aus arbeiten, kann nicht ohne weiteres behauptet werden, dass sie keine Führungs- und Entscheidungs-Tätigkeiten ausüben. Unsere Erfahrung zeigt, dass für leitende Angestellte die Grenze von maximal 40% Homeoffice-Arbeit im Ausland vertretbar ist, um gegenüber den lokalen Behörden glaubhaft machen zu können, dass keine Betriebsstätte begründet wird.
Diesem Thema widmen wir uns auch im nächsten IHRM Kolloquium am 25. November. Anmeldungen erfolgen direkt über ZGP.
Bei Fragen steht Ihnen International HR Services AG jederzeit gerne zur Verfügung.