Saläranpassungen bei Entsendungen

Wie in unserem Newsletter vom 12.04.23 publiziert sind die marktgerechten Löhne in der Schweiz zum Teil markant gestiegen. Die Saläre bei laufenden und von den Behörden bewilligten Entsendungen müssen jedoch nicht angepasst werden. Anders sieht es aus bei Verlängerungen von Entsendungen und Erneuerungen einer 120 Tage Bewilligung. Wenn ein Short Term Assignment mit einer L-Kurzaufenthaltsbewilligung in ein Long Term Assignment mit einer B-Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird, muss das Salär dem aktuellen orts-, berufs- und branchengerechten Lohn angepasst werden.

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