Quellenbesteuerung bei Entsendungen in die Schweiz
Bei einer Entsendung in die Schweiz mit einem ausländischen Arbeitsvertrag muss der Lohn am Schweizer Wohnsitz des entsandten Mitarbeitenden quellenbesteuert werden. Liegt der Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, erfolgt die Abrechnung dagegen im Kanton des Sitzes oder der Betriebsstätte des aufnehmenden Betriebes in der Schweiz.
Nebst dem Lohn müssen auch die Zulagen, die Entsandte erhalten, in der Schweiz quellenbesteuert werden. Dazu gehören u.a. eine allfällige Wohnungszulage, Zulagen für die Schule der Kinder, Internationale Versicherungen etc.
Für die genaue Quellenbesteuerung der Zulagen sind das Entsendungsland sowie die private Situation des Entsandten zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang machen wir Sie gerne auf das IHRM Kolloquium der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) am 13. November 2017 aufmerksam, welches sich diesem Thema annimmt und die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich präsentiert.
Für weitere Fragen zu diesem Thema sowie auch zum Kolloquium steht Ihnen International HR Services gerne zur Verfügung.