Neue Ausweise im Kreditkartenformat für EU/EFTA Bürger
Entsprechend der Vorankündigung im Newsletter vom 27.09.2019 werden aktuell neue Ausweise (L, B, G, C) im Kreditkartenformat für EU/EFTA Bürger ausgestellt, als Ablösung vom veralteten Papierformat. Die Einführung erfolgt in den nächste Monaten, spätestens bis Juli 2021. Die „Schnelligkeit“ bestimmt der Kanton.
Die bestehenden Ausländerausweise behalten ihre Gültigkeit und werden ersetzt, wenn der alte Ausweis wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen erneuert werden muss und der Wohnkanton die entsprechende Ausländerkategorie bereits umgestellt hat.
Der Antrag erfolgt gemäss den Vorgaben des Wohnkantons, die Erfassung von Unterschrift und Bild wird durch im Wohnkanton zuständigen Stellen abgewickelt. Die Erstellung des Ausweises erfolgt dagegen zentral durch eine Schweizer Firma. Zugestellt bzw. übergeben wird das Dokument weiterhin entsprechend der bisher üblichen Art.
Bei Umzug in einen Kanton, welcher noch nicht auf die neue Karte umgestellt hat, wird erneut ein Ausweis im alten Papierformat ausgestellt.
Der neue Ausweis sieht wie folgt aus:
1) Ausländerkategorie
2) Bezeichnung des Dokuments
3) Dokumenten Nummer des Ausweises
4) ZEMIS-Nummer (offizielle Erkennungsnummer)
5) Gesichtsbild
6) ZEMIS-Nummer, Geburtsdatum, Ablaufdatum in Kleinschrift
7) Name und Vorname von InhaberIn gemäss nationalem Identitätsdokument
8) Geschlecht
9) Beschreibung der Art des Ausweises
10) Feld für Anmerkungen der Migrationsbehörden
11) Staatsangehörigkeit
12) Geburtsdatum
13) Gültigkeitsdauer
14) Zweitbild von InhaberIn mit Stereoeffekt
15) Unterschrift von InhaberIn
16) Name nach Zivilstand (sofern vorhanden) und weitere Anmerkungen der Migrationsbehörde
17) Ausstellungsdatum, -ort und -behörde (zweistellige Kantonsabkürzung)
18) Geburtsort
19) Einreisedatum
20) ZEMIS-Nummer und kantonale Referenz
21) Maschinenlesbare Zone
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.