Meldung von Personen mit reglementierten Berufen

Eine Meldung von ausländischen Mitarbeitenden hat nicht nur rechtzeitig zu erfolgen, s. Newsletter vom 6. August 2018, sondern hat auch die Reglementierung des auszuführenden Berufes zu beachten.

Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Die Reglementierung stützt sich bei vielen Berufen auf kantonales Recht wie z.B. im Gesundheitswesen. Es gibt jedoch auch einige Berufe, deren Reglementierung im Bundesrecht verankert ist. Die Auflistung gibt einen Überblick der reglementierten Berufe/Tätigkeiten in der Schweiz: s. reglementierte_berufediedermeldepflichtunterstehen

Schlussfolgerung: reglementierte Berufe brauchen eine zusätzliche Bewilligung um in der Schweiz ausgeübt werden zu können. Auch wenn es nicht Ihre Mitarbeitenden sind, besteht in der Schweiz eine Kausalhaftung wenn Sie diese bei sich (in der Firma oder privat) arbeiten, resp. einen Auftrag ausführen lassen. 

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.