Einreise für kroatische Staatsangehörige ab 1.1.23
Ab 1. Januar 2023 erhalten kroatische Arbeitskräfte, die noch nicht in der Schweiz sind, Kontingente für L und B Bewilligungen, die Anstellung wird dadurch kaum beschränkt.
Die Schutzklausel gemäss Freizügigkeitsabkommen wird vorläufig für ein Jahr aktiviert.
Kroatische Staatsangehörige können im 2023 weiter angestellt werden, Bewilligungen werden erteilt, solange das Kontingent reicht, 1’150 B Bewilligungen, 1’007 L Bewilligungen. Wenn im Herbst 2023 keine Kontingente mehr vorhanden sind, müsste eine Anstellung auf Januar 2024 verlegt werden.
Für kroatische Staatsangehörige, die in EU/EFTA wohnen bleiben, werden G Bewilligungen nicht kontingentiert und eingeschränkt.