Kann ich Flüchtlinge anstellen?
Diese Frage wird uns oft gestellt, hier eine Zusammenfassung welche Flüchtlinge Sie anstellen dürfen:
Ausweis B: Der anerkannte Flüchtling. –> Darf arbeiten, Meldepflicht im Asylbereich, Dauer für Bestätigung je nach Kanton 1 Tag – 1 Woche.
Ausweis F: Das sind vorläufig Aufgenommene. Der Ausweis ist eine Ersatzmassnahme. Die vorläufige Aufnahme kann für 12 Monate verfügt werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils 12 Monate verlängert werden. –> Kann arbeiten, Antrag beim kantonalen Migrationsamt oder AWA, Meldepflicht im Asylbereich, Dauer für Bestätigung je nach Kanton 1 Tag – 1 Woche.
Ausweis N: Asylsuchende, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und im Asylverfahren stehen. Unter bestimmten Umständen kann ihnen eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden. –> Kann in der Regel nicht arbeiten.
Ausweis S: Schutzbedürftige, dieser Ausweis berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Jeder Stellenantritt und -wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung. –> Sehr selten, zum heutigen Zeitpunkt gibt es 2 Personen mit einem S Status in der Schweiz.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.