Intensivierung des internationalen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten multinationaler Konzerne
Gemäss Beschluss des Bundesrates tritt per 1. Dezember 2017 mit dem ALBAG ein neues Bundesgesetz in Kraft, welches den Informationsaustausch verschiedener Staaten in Steuerthemen fördern soll. Diese Massnahme dient der Schaffung von mehr Transparenz, was die Besteuerung multinationaler Unternehmen betrifft.
Das ALBAG sowie die zugrundeliegende, von mehreren Ländern unterzeichnete „ALBA“-Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte bilden die rechtlichen Grundlagen für einen automatischen Informationsaustausch mit den Behörden einer vom Bundesrat festgelegten Liste von Ländern. Hierzu gehören alle EU Staaten, die USA, Australien, China sowie zahlreiche andere Länder. Aufgrund dieser neuen Regelung sind multinationale Unternehmen in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2018 erstmals verpflichtet, einen sogenannten länderbezogenen Bericht entsprechend gewissen Vorgaben zu erstellen. Ein solcher muss Angaben über die Umsätze, bezahlte Steuern und weitere Kennzahlen und Informationen für jeden Staat enthalten, in welchem der multinationale Konzern tätig ist. Ab dem Jahr 2020 werden diese Berichte automatisch zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten ausgetauscht.
Für die Steuerjahre 2016 und 2017 können Unternehmen freiwillig einen solchen Bericht einreichen. Falls Konzerne davon Gebrauch machen, kann dieser Bericht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung an einzelne Staaten übermittelt werden.
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