Inländervorrang Light – Übersicht betroffener Berufe veröffentlicht
Lange wurde um den Inländervorrang Light diskutiert, viel spekuliert – nun wird es konkret.
So hat der Vorgang inzwischen die nüchterne Bezeichnung „Stellenmeldepflicht“ erhalten, und das SECO hat nun die Liste der Berufe veröffentlicht, welche ab dem 1. Juli 2018 den Vorgaben dieser Meldepflicht unterliegen (vgl. Newsletter vom 10.12.2017). Ein letzter Vorbehalt bzgl. der Listeninhalte liegt im definitiven Entscheid des Bundesrates, der jedoch noch im Mai 2018 erwartet wird. Die Liste ist unter diesem Link abrufbar und gilt für die Dauer der Übergangsphase (d.h. mit dem Schwellenwert einer Arbeitslosenquote von 8%), also bis zum 31. Dezember 2019.
Enthalten sind Berufe verschiedenster Bereiche. Intensiv betroffen sind zahlreiche Berufsgruppen im Baugewerbe, sowie auch in der Gastronomie und Hotellerie. Berufsarten wie Lageristen/Lageristinnen sowie Marketing- und PR-Fachleute sind ebenfalls Teil der Liste. Auch aufgeführt werden Praktikanten und verschiedene Hilfsarbeiter. Die Regelung kann somit Stellen in nahezu jedem Betrieb betreffen, unabhängig davon, ob Ausländer angestellt werden sollen. Eine unternehmensspezifische Prüfung der Liste ist deshalb ratsam. Verstösse können gemäss dem ebenfalls per 1. Juli 2018 in Kraft tretenden Art. 117a AuG Bussen von bis zu CHF 20’000.- bei Fahrlässigkeit und CHF 40’000.- bei Vorsatz nach sich ziehen.
Per 1. Januar 2020 wird die Liste abgelöst durch eine Übersicht der Berufe mit dem dann geltenden Schwellenwert, d.h. einer Arbeitslosenquote von 5%.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.