Inländervorrang bei Bürgern aus Drittstaaten
Gemäss dem Schweizer Ausländergesetz AuG besteht gegenüber Bürgern aus Drittstaaten, also ausserhalb der EU / EFTA, ein sogenannter Inländervorrang. Jedoch nur wenn eine Firma diese in der Schweiz anstellen möchte, nicht wenn sie in die Schweiz entsendet werden. Einen ähnlichen Vorgang kennen auch andere Staaten, wie z.B. die USA und Australien, wenn ein lokaler Arbeitsvertrag ausgestellt werden soll.
Eine Firma muss im EU / EFTA Raum sowie in der Schweiz die Stelle ausschreiben, dokumentieren wer sich beworben hat und begründen, wenn sie z.B. einen Chinesen anstellen will, wieso ihre Suchbemühungen in einer Region mit über 500 Millionen Menschen nicht erfolgreich war. Diesen Inländervorrang gemäss AuG gibt es schon lange, jedoch sind die kantonalen Behörden strenger in dessen Prüfung geworden. Die Ausschreibung muss auch beim RAV durchgeführt werden, während mindestens eines Monats. Ob das für die Stelle z.B. eines CFO’s Sinn macht, interessiert gewisse Kantone nicht.
Zwar müssen die Kandidaten, die sich beworben haben, wegen dem Datenschutzgesetz nicht offengelegt werden, eine Übersicht muss jedoch anonymisiert präsentiert werden. Eine Alibiübung wird nicht akzeptiert und das Gesuch abgelehnt. Manchmal wir auch rechtliches Gehör von den Behörden verlangt, was oft bedeutet, dass mehr Beweise für die Suchbemühungen nachgereicht werden müssen.
Ein Inländervorrang für eine Position im Middle Management sollte vorher gut überlegt und die Chancen abgewogen werden. Nur für wirkliche Spezialisten und hohe Führungskräfte ist heute ein Inländervorrang erfolgreich.
Bei Intercompany Transfers, also einer Versetzung eines Mitarbeitenden innerhalb eines Konzerns, fällt der Inländervorrang zwar weg, aber auch hier schauen die Behörden genauer hin und der wirtschaftliche oder wissenschaftliche Nutzen dieser Versetzung muss im Bewilligungsantrag gut (wenn möglich mit Zahlen) begründet werden.
Für weitere Fragen betreffend Global Mobility steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.