IHRS Info COVID: Vorübergehende Aufhebung der Stellenmeldepflicht
In einer Sitzung von letzter Woche hat der Bundesrat die vorübergehende Aufhebung der Stellenmeldepflicht beschlossen.
Arbeitgeber sind also zwischenzeitlich von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der 5-tätigen Frist zur Publikation exklusiv auf den Kanälen der öffentlichen Arbeitsvermittlung entbunden. Im Gegenzug können sie auch keine der im Normalfall stattfindenden Vermittlungsdienstleistungen seitens RAV erwarten.
Ein wesentlicher Grund für diese Massnahme ist die Erleichterung des Rekrutierungsprozesses für gewisse Bereiche wie medizinisches Personal, die Pharmabranche, Landwirtschaft und Logistik.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.