IHRS Info COVID: Vermehrt Home-Office im Ausland
Bei vermehrtem oder ununterbrochenem Home-Office von Schweizer Grenzgängern im Ausland, resp. in ihrem Wohnsitzland, ist folgendes zu beachten.
Empfehlung:
Die sonst auftretenden Risiken betreffend Impakt Sozialversicherungen und Steuern sind im Falle dieser ausserordentlichen Home-Office Situation im Ausland nicht zu erwarten. Firmen, deren Mitarbeitenden im Ausland während dieser Krise vermehrt oder nur Home-Office arbeiten, müssen bis auf weiters keine Änderungen in der Payroll / Lohnabrechnung vornehmen. Allerding ist stark zu empfehlen, dass diese Fälle, resp. die Auslandtage genau «getrackt», resp. aufgeschrieben werden. Dafür eignet sich am besten das Kalendarium gemäss OECD Richtlinien, welches wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.