IHRS Info COVID: negativer Test ersetzt Quarantäne bei Nachbarländern
Deutschland – Test ist entscheidend
Wenn Sie aus Risikogebieten einreisen und nachweisen können, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben, ist in den meisten Bundesländern keine Quarantäne erforderlich. In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig. Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein.
Risikoländer-Liste Deutschland
Österreich – Gesundheitszeugnis
Eine Einreise aus Risikogebieten erfordert ein Gesundheitszeugnis, resp. einen Test wie in Deutschland.
Frankreich – Test vor Abflug oder nach Landung
Fluggäste müssen dem Luftfahrtunternehmen vor dem Einsteigen eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen und dass sie keine Kenntnis davon haben, dass sie innerhalb von 14 Tagen vor dem Flug mit einem bestätigten Fall von Covid-19 in Kontakt gekommen sind.
Für Personen ab 11 Jahren, die von Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Vereinigten Staaten oder Panama nach Frankreich reisen, ist die Vorlage eines solchen Dokuments beim Abflug obligatorisch.
Für Personen ab 11 Jahren einreisend aus Algerien, Argentinien, Armenien, Bahamas, Belize, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guyana, Indien, Irak, Israel, Kosovo, Kuwait, Libanon, Libyen, Madagaskar, Malediven, Mexiko, Moldau, Montenegro, Oman, Paraguay, Peru, Katar, Dominikanische Republik, Serbien, Türkei, Ukraine, bedeutet die Nichtvorlage eines solchen Dokuments bei der Ankunft in Frankreich, dass sie am Flughafen zu einem Gesundheitskontrollposten geleitet werden, der eine solche Überprüfung durchführt.
Schweiz – akzeptiert keine Tests
Wer aus folgenden Ländern einreist muss 10 Tage in Quarantäne. Ausgenomen sind:
- Max 5 tätige Business Trips in diesen Ländern, die nicht verschoben werden konnten
- Max. 24 Stunden Transitaufenthalt
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen HR Services AG gerne zur Verfügung.