IHRS Info COVID: Grenzgänger Ausnahmevereinbarungen wurden verlängert

Die Steuerbehörden in Deutschland, Frankreich und Italien haben ihre Ausnahmevereinbarungen in Bezug auf Steuern bis 30.6.2021 verlängert.

Mit Österreich wurde nie eine Ausnahmevereinbarung betr. Steuern unterschrieben. 

Zusammenfassung Regelung für Grenzgänger im Homeoffice:

LandSozialversicherungenSteuern
DeutschlandBis 30.6.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID
FrankreichBis 30.6.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID
ÖsterreichBis 30.6.2021 wie vor COVIDHomeoffice Tage in Österreich
sind in Österreich zu versteuern
ItalienBis 30.6.2021 wie vor COVID Bis 30.6.2021 wie vor COVID

Für Mitarbeitende, die im Homeoffice im Ausland nach der Beendigung der Ausnahmevereinbarungen bleiben möchten, hat das Konsequenzen: die Sozialversicherungen fallen in den Wohnsitzstaat und es kann unter Umständen zu einer höheren Steuerlast für den Mitarbeitenden kommen.

Wir empfehlen unseren Kunden sich, vor dem Ablauf der COVID Ausnahmevereinbarungen, Gedanken zu machen, ob sie ihren Mitarbeitenden weiter erlauben werden im Homeoffice im Ausland zu arbeiten, wieviel (unter oder über 25% von ihrem Pensum), wie sie den Prozess aufsetzen und wer die zusätzlichen Kosten trägt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.