IHRS Info COVID: Entsendungen aus EU/EFTA
Die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen für Dienstleistungserbringer / bzw. Entsandte aus EU/EFTA wurde am 25. März eingestellt. Es können somit keine 120 Tage, L oder B Bewilligungen mehr beantragt werden. Eingereichte und nicht bearbeitete Gesuche wurden zurückgewiesen und müssen nach der Aufhebung dieser Sperre wieder eingereicht werden. Es wurde kein möglicher Endtermin mitgeteilt, jedoch wird momentan mit dem gleichen Datum wie bei den Drittstaatenbürgern gerechnet, d.h. spätestens 15. Juni, s. Newsletter vom 24. März.
Meldungen für Einsätze aus EU/EFTA – Regelung ab 25.3.20: Meldungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und zum Stellenantritt bei einem Arbeitgeber in der Schweiz können von den Behörden abgelehnt werden, ausser unter Kommentar steht ein wichtiger Grund, wieso die Person einreisen muss. Bei einer Ablehnung wird keine schriftliche Bestätigung oder Verweigerung ausgelöst, Sie erhalten einfach nichts. Bei der Genehmigung des Antrages erhalten Sie eine Meldebestätigung. Ohne eine positive Meldebestätigung ist es nicht möglich, in die Schweiz einzureisen. Es sind alle Tätigkeiten ab dem ersten Tag der Meldepflicht unterstellt. Abgelehnte Meldungen werden gelöscht, sobald das Enddatum des Einsatzes in der Vergangenheit liegt.
Empfehlung: Es ist zu erwarten, dass nach Aufhebung der Sperrung sehr viele Bewilligungen eingereicht werden. Diese empfehlen wir bereits heute vorzubereiten damit diese zu den ersten gehören die bearbeitet werden. Bei Kantonen, bei denen Antrag per Post eingereicht werden muss, empfehlen wir diesen zurückzuhalten. Im Kanton Zürich kann alles im Online-Schalter erfasst und gespeichert werden, bei Aufhebung der Sperre reicht ein Knopfdruck um den Antrag abzuschicken.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.