IHRS Info COVID: Befreiung Grenzgänger „offiziell“
Der Bund hat bestätigt, dass Französische Grenzgänger, die während der Krise von zu Hause arbeiten dort nicht besteuert und sozialversichert werden, s. Newsletter vom 23. März. Somit unterliegen Französische Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, weiterhin den selben Regelungen, wie wenn sie physisch an ihrem bisherigen Arbeitsort in der Schweiz tätig wären.
Die Bestimmungen gelten bis 31. Mai 2020. Die Vereinbarung ist ab Ende jedes Monats stillschweigend verlängerbar, bis sie die Behörden beenden oder die Gesundheitsvorschriften aufgehoben werden.
Eine ähnliche Regelung wird mit Deutschland erwartet.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.