IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen wurden nochmals verlängert

Die Behörden haben die Ausnahmevereinbarungen zum Teil bereits verlängert, s. auch unsere früheren Newsletter, vom 8.4.21, 11.1.21 .

Mit Österreich wurde nie eine Ausnahmevereinbarung betr. Steuern unterschrieben. 

Zusammenfassung Regelung für Ausländer im Homeoffice:

LANDSOZIALVERSICHERUNGENSTEUERN
DeutschlandBis 31.12.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
Frankreich Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Verlängerung in VerhandlungBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
ÖsterreichBis 31.12.2021 wie vor COVIDHomeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
LiechtensteinBis 31.12.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
ItalienBis 31.12.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
EU/EFTA (Nicht Nachbarländer)Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende JuniHomeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
Drittstaaten mit AbkommenBis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende Juni Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA

Nach einer Normalisierung der Gesundheitssituation gelten wieder die betroffenen Abkommen mit dem Verweis auf die Unterstellung.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.