IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen wurden nochmals verlängert
Die Behörden haben die Ausnahmevereinbarungen zum Teil bereits verlängert, s. auch unsere früheren Newsletter, vom 8.4.21, 11.1.21 .
Mit Österreich wurde nie eine Ausnahmevereinbarung betr. Steuern unterschrieben.
Zusammenfassung Regelung für Ausländer im Homeoffice:
LAND | SOZIALVERSICHERUNGEN | STEUERN |
Deutschland | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
Frankreich | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Verlängerung in Verhandlung | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
Österreich | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Liechtenstein | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
Italien | Bis 31.12.2021 wie vor COVID | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden |
EU/EFTA (Nicht Nachbarländer) | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende Juni | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Drittstaaten mit Abkommen | Bis 30.6.2021 wie vor COVID, Entscheid über Verlängerung Ende Juni | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Nach einer Normalisierung der Gesundheitssituation gelten wieder die betroffenen Abkommen mit dem Verweis auf die Unterstellung.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.