IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen bis 31.12.2021 verlängert
LAND | SOZIALVERSICHERUNGEN | STEUERN |
Deutschland | Bis 31.12.2021 | Bis 31.12.2021 |
Frankreich | Bis 31.12.2021 | Bis 31.12.2021 |
Österreich | Bis 31.12.2021 | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Italien | Bis 31.12.2021 | Bis 31.12.2021 |
Die Ausnahevereinbarungen betr. Sozialversicherungen wurden schon im Sommer verlängert, nun wurden diese auch für die Steuern bis Ende 2021 verlängert.
Wenn die Verlängerungen der Ausnahmevereinbarungen Ende Jahr enden und keine Verlängerungen mehr gewährt werden, gilt ab 1.1.2022 folgendes:
- Versteuerung der Homeoffice Tage im Wohnsitzstaat, resp. Ausscheidung dieser Tage bei den Schweizer Quellensteuern
- Wenn Tätigkeit über 25% von Gesamttätigkeit (Total Pensum inkl. Nebenjobs) im Wohnsitzstaat, müssen die Sozialversicherungen 100% im Wohnsitzstaat abgeführt werden – Verantwortung Arbeitgeber!
- Empfehlung; gewährte Homeoffice Tage ab 1.1.2022 bis Ende 2021 vertraglich vereinbaren, fixieren, sowie rechtliche Konsequenzen bei nicht einhalten dieser Vereinbarung definieren (wenn Änderungskündigung nötig –> Frist nicht verpassen!)
- Tracking sicherstellen
Risiken Homeoffice im Wohnsitzstaat:
- Begründung Betriebsstätte, s. in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen Art. 5.
- Falsche Versicherungsunterstellung (im falschen Staat) bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung –> keine Deckung bei Ereignis (Unfall, Mutterschaft, Invalidität etc.), wird teuer da Arbeitgeber dann Kosten direkt trägt.
- Teure rückwirkende Korrektur (Rückabführung) im Ausland bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.