Geschäftswagen im Ausland

Hat ein Unternehmen eine Niederlassung im Ausland, wird der Geschäftswagen üblicherweise über diese abgewickelt, gekauft oder geleast.

Prozess für Geschäftswagen, wenn keine Niederlassung im Ausland besteht:

Der Geschäftswagen muss über den Mitarbeitenden abgewickelt werden.

  • Kauf durch Mitarbeitenden
  • Firmenanschrift mit Einverständnis Mitarbeitender
  • Die effektiven Kosten können dem Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber rückvergütet werden.
  • Diese Vergütung ist, wenn sie nachgewiesen werden kann, in den meisten Ländern steuerfrei

In der Schweiz immatrikulierter Geschäftswagen für das Ausland

Ein, in einem ausserhalb des Wohnsitzstaates immatrikulierten Wagen, im Wohnsitzstaat zu verwenden, ist nicht empfohlen. Auch wenn die richtigen Zollpapiere mitgeführt werden, darf der Mitarbeitenden den Geschäftswagen ausschliesslich für geschäftliche Zwecke, jedoch nicht privat benützen.

Mobile Mitarbeitende (z.B. Techniker) mit Lebensmittelpunkt und Geschäftswagen im Ausland

Mitarbeitende, die z.B. in Italien leben und dort als Servicetechniker unterwegs sind, brauchen einen in Italien immatrikulierten Geschäftswagen. Wenn die Schweizer Firma keine Niederlassung in Italien hat, sollte der Mitarbeitende den Geschäftswagen auf seinen Namen einlösen. Wie der Schweizer Arbeitgeber den Mitarbeitenden dafür entschädigt, ist ihm freigestellt. Es empfiehlt sich, das italienische Steuerrecht zu konsultieren bezüglich der Frage, welchen Betrag der Mitarbeitende bei den italienischen Steuern in Abzug bringen kann.

Grenzgänger im Homeoffice mit Geschäftswagen im Ausland

Dies kann nur über den Mitarbeitenden abgewickelt werden. Wenn der Schweizer Arbeitgeber die Kosten für einen Geschäftswagen im Ausland deckt, könnte dies eine Betriebsstätte begründen.

Wenn der Geschäftswagen für Geschäftsreisen in der Schweiz immatrikuliert ist und der Mitarbeitende regelmässig an seinen Wohnort im Ausland fährt, müssen die entsprechenden Papiere mitgeführt werden.

International HR Services AG unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Dienstwagen im Ausland.