Ermittlung Quellensteuer-Tarif
In der Hektik des Alltages geht bei den Mitarbeitenden oftmals vergessen, den Arbeitgebenden alle relevanten Informationen, welche ihren Quellensteuer-Tarif betreffen, zukommen zu lassen.
Mittels eines Fragebogens, der jedes Jahr neu ausgefüllt werden sollte, können alle Informationen beim Mitarbeitenden eingeholt werden.
Wie sollte ein solcher Fragebogen aufgebaut sein? Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Vorname, Zivilstand, Wohnort, Wohnsitzstaat
- 2. Wohnsitz: Ja/Nein
- Grenzgänger: Ja/Nein (als steuerrechtlicher Grenzgänger gilt nur, wer täglich an seinen Wohnsitz zurückkehrt)
- Wochenaufenthalter: Ja/Nein (falls ja, Adresse des Wochenaufenthaltes)
- Arbeitspensum
- Nebenerwerb: Ja/Nein (falls Nebenerwerb vorhanden ist, Pensum angeben)
- Unterstützungsbedürftige Kinder, für dessen Unterhalt der quellensteuerbesteuerte Mitarbeitende aufkommt: Ja/Nein (falls ja, Geburtsurkunden, Zulagenentscheide, Adoptivurkunden und Familienausweise als Beweismittel beilegen. Bei volljährigen Kindern zusätzlich den Nachweis über die Erstausbildung: Immatrikulationsbestätigung, Lehrvertrag, Zulagenentscheide, etc.)
- Angaben zum Ehepartner, respektive zur Person in eingetragener Partnerschaft oder zum Konkubinatspartner (wichtig bei Kindern mit gemeinsamer elterlicher Sorge, respektive mit gemeinsamer Verantwortung für den Unterhalt der Kinder)
- Name, Vorname
- Bewilligung
- Erwerbstätigkeit: Ja/Nein
- Quellensteuer: Werden die Sozialversicherungen, inkl. Quellensteuern im vereinfachten Verfahren abgerechnet: Ja/Nein
- Bei Konkubinatspartnern: Höhe des Einkommens
Anhand dieses Fragebogens können Arbeitgebende eine vollständige und korrekte Veranlagung vornehmen.
Im Weiteren sollten Arbeitgebende die quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden darüber informieren, dass sie bis 31. März des Folgejahres eine Quellensteuerkorrektur beim Quellensteueramt beantragen können.
Die International HR Services AG berät Sie gerne bei Fragen rund um die Quellensteuern.