Erleichterte Zulassung von Hochschulabsolventen
Rekrutierung von Drittstaatenangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss
Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss können zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wisseschaftlichem Interesse ist. Sie werden für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss Ihrer Aus- oder Weiterbildung in Schweiz vorläufig zugelassen, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.
Wenn die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 3 AuG erfüllt sind, kann der Hochschulabgänger erleichtert zum Arbeitsmarkt zugelassen werden.
- Es besteht kein Anspruch auf eine erleichterte Zulassung.
- Die Erleichterung besteht darin, dass der Arbeitgeber den Inländervorrang nicht nachweisen muss.
- Es kann eine L- oder eine B-Bewilligung erteilt werden.
Wichtig; Der Abschluss muss von einer akkreditierten und anerkannten Hochschule sein, s. https://www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/anerkannte-schweizer-hochschulen/