Ergänzung bzgl. Verlängerung der Ventilklausel für Bulgarien und Rumänien
Im Newsletter vom 20. April 2018 haben wir auf die Verlängerung der Ventilklausel für bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen hingewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt stand noch nicht definitiv fest, ob in der Periode vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Mai 2019 nun auch L-Bewilligungen einer Kontingentierung unterliegen werden.
Zwischenzeitlich ist jedoch klar, dass dies nicht der Fall ist und auch weiterhin nur B-Bewilligungen für bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen kontingentiert werden. Es ist somit zu erwarten, dass, wenn keine Kontingente für B-Bewilligungen mehr vorhanden sind, weiterhin automatisch eine Kurzaufenthaltsbewilligung L-Bewilligung ausgestellt wird. Eine solche wird später verlängert oder – sofern möglich – in eine B-Bewilligung umgewandelt (vgl. Newsletter vom 21.09.2017; 15.05.2017 (EN)).
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.