Entsendungen in die Schweiz werden günstiger

Entsprechend dem Hinweis in unserem Newsletter vom 9. Mai 2019 werden Entsendungen in die Schweiz endlich günstiger. Das neue Gesetz tritt per 1. April 2020 in Kraft, neben weiteren Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Migrationsbereich.

Bislang musste der Arbeitgeber sämtliche Entsendespesen (Reise, Unterkunft und Verpflegung) für in die Schweiz entsandte Mitarbeitende und die gesamte Entsendedauer tragen und separat ausweisen, ohne sie für den ebenfalls nachzuweisenden orts- und branchenüblichen Lohn miteinbeziehen zu dürfen. Die z.B. im Kanton Zürich alternativ tolerierte Lösung einer Pauschale von mind. CHF 3‘000 pro Monat zuzüglich der effektiven Reisespesen gibt einen groben Eindruck der Kosten, welche dies mit sich bringen konnte.

Per 1. April 2020 müssen diese Mehrkosten (für Reise, Unterkunft und Verpflegung) jedoch nicht mehr während der gesamten Entsendedauer, sondern nur noch auf die ersten 12 Monate begrenzt vom Arbeitgeber übernommen werden. Besonders längere Entsendungen in die Schweiz werden wesentlich kostengünstiger und sind mit weniger Mehrkosten über die ganze Entsendung hinweggesehen verbunden.

Bei den nicht kontingentierten Bewilligungen von 120 Tagen pro Jahr dürften die Arbeitgeber von dieser interessanten Änderung jedoch voraussichtlich nicht profitieren. Diese Bewilligungen können formal nicht verlängert, sondern müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Damit wird wohl auch die Zählung der 12 Monate jedes Jahr frisch beginnen und die Entsandten behalten ihre zusätzlichen Vergütungen. Da es sich dabei in der Regel um Business Trips handelt werden hier jedoch bei vielen Firmen ohnehin interne Spesenreglemente mit derselben Anforderung vorliegen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.