Einsätze in mehreren Schweizer Kantonen mit einer 120 Tage Bewilligung

Wie bereits in unserem Newsletter vom 18. Dezember erwähnt ist eine 120 Tage Bewilligung für den Einsatz in jenem Kanton gültig, für welchen sie ausgestellt wird. Einsätze in anderen Schweizer Kantonen mit derselben Bewilligung müssen zusätzlich beantragt werden.

Der Prozess für die geographische Erweiterung der Bewilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt und dauert ca. eine bis zwei Wochen. Für eine Ausdehnung der Bewilligung muss kein neuer Bewilligungsantrag gestellt werden, es muss jedoch eine Genehmigung eingeholt werden, dass in einem anderen Kanton gearbeitet werden kann. Dazu werden oft die genauen Daten der Einsätze im jeweiligen Kanton benötigt.

Das Salär des entsandten Mitarbeitenden muss dem aktuellen orts-, berufs- und branchengerechten Lohn entsprechen. Falls Einsätze in mehreren Kantonen mit einer 120 Tage Bewilligung geplant sind, empfehlen wir, diese zuerst dort zu beantragen, wo die kantonalen Löhne am höchsten sind, z.B. in Zürich oder Genf. Die Löhne sind dann in den anderen Schweizer Kantonen ausreichend.

Bei offenen Fragen steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.