Einfluss von D. Trump auf US-Arbeitsvisa der Kategorie H-1B
Die USA unterscheiden viele verschiedene Visa-Typen, die zur Erwerbstätigkeit im Land berechtigen. Die Kategorie H-1B wird an hochqualifizierte ausländische Fachkräfte vergeben, die in US angestellt werden resp. einen US Arbeitvertrag erhalten. Sie ermächtigt diese zunächst zu einer Aufenthaltsdauer von drei Jahren. Derzeit steht diese Visumskategorie im Fokus einer Debatte um eine Einwanderungsreform. Der Visumstyp ist problematisch im Hinblick auf das „Buy American, Hire American“ Dekret bzw. die entsprechende Philosophie des amtierenden US Präsidenten Donald Trump, der deswegen sowohl die effektiven Zahlen anprangert als auch die damit einhergehende Möglichkeit zum Familiennachzug infrage stellt. Auch der Vergabeprozess soll grundsätzlich überarbeitet werden. Dem entgegen stehen jedoch starke Lobby-Bemühungen von Corporate America.
Am 1. April 2018 hat nun die jährliche Antragsrunde für Erstanträge mit Arbeitsbeginn ab dem 1. Oktober 2018 begonnen. Die Einwanderungsbehörde bearbeitet nicht alle eingegangenen Anträge, sondern greift auf computergenerierte Zufallsverfahren zurück. Auf Basis dessen werden dann die Anträge ermittelt, die im Rahmen der 85’000 vorhandenen Kontingente bearbeitet werden.
Die Kritik an bestehenden Prozessen und Vorgehensweisen wird nun zusätzlich durch eine Studie des Migration Policy Institute beheizt. Diese zeigt unter anderem, dass auf Umwegen, hauptsächlich aufgrund von Verlängerungen und Ausnahmeregelungen, jedes Jahr viel mehr H1-B Visa vergeben werden als die im offiziell bekannten Kontingent enthaltenen 85’000. Zudem ging fast ein Drittel der regulär erteilten H1-B Visa an nur 20 Unternehmen, darunter Beratungsfirmen mit Bezug zu Indien sowie Technologieunternehmen wie Amazon, Apple, Google und Facebook. Auch gibt es gewisse Hinweise auf Missbrauch dieser Visumskategorie in Form von Lohndumping oder Nichtvorhandensein der geforderten Qualifikationen. Zum Ausmass dieses Missbrauchs nehmen die Autoren der Studie allerdings nicht Stellung.
Diese Entwicklungen führen zu zahlreichen Fragezeichen im Hinblick auf die Zukunft US-amerikanischer Arbeitsvisa der Kategorie H-1B. In den kommenden Monaten sind konkrete Vorschläge der amerikanischen Einwanderungs- und Ausländerbehörde zu erwarten, wie die Erteilung des Visums künftig von statten geht bzw. wer für eine solche überhaupt infrage kommt.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.