Was definieren die Behörden als Arbeit?
Arbeit muss gemeldet werden (CH), Arbeit braucht eine Bewilligung (US), etc. Um diesen Anstrengungen zu entgehen definieren Firmen oft Tätigkeiten im Ausland ihrer Mitarbeitenden als NICHT-Arbeit, manchaml unbewusst indem sie nichts unternehmen. Es ist eine Grauzone, die jedoch beleuchtet werden kann, die Mitarbeitenden nicht im Unwissen ge- sowie ihrem Schicksal im Einsatzland (Kontrolle als Risiko) über-lassen werden müssen.
In den letzten Jahren haben Länder eine sehr klare Definition herausgegeben, wie Arbeit definiert wird, z.B:
- Welche Arbeiten von Mitarbeitenden aus EU/EFTA müssen in der Schweiz gemeldet werden? Ab S. 15, !!!weisungen-VEP-anh-d
- Welche Tätigkeiten dürfen von Mitarbeitenden aus Drittstaaten in der Schweiz ohne Bewilligung verrichtet werden? Ab S. 24, WeisungenVisa_S26 betr. Arbeit
- Welche Tätigkeiten dürfen ihre Mitarbeitenden in USA ohne Bewilligung verrichten? BusinessVisa Purpose Listings March 2014 flier
- Welche Tätigkeiten dürfen ihre Mitarbeitenden in AUS mit einem Business Visum durchführen und brauchen keine Bewilligung?
Zusammenfassung – die meisten Länder definieren NICHT-Arbeit wie folgt:
- Schulung in einem Klassenraum (sobald etwas angefasst, ausprobiert etc. wird gilt es als Arbeit).
- Teilnahme an Besprechungen
- Verhandeln von Verträgen
- Besuch von Messen
Jeder Firma ist es überlassen den Gürtel «Arbeit» enger oder weiter zu schnallen. Eine firmenspezifische Definition der «Arbeit» im Ausland und ihrer Konsequenzen ist jedoch unumgänglich, deren Fehlen erzeugt innerhalb eines Betriebes und bei den im Ausland tätigen Mitarbeitenden viel Unsicherheit.
Für weitere Fragen zu diesem Thema sowie Unterstützung bei der Definition „Arbeit“ in Ihrem Betrieb steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.