Kontingentserhöhung für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA für das Jahr 2018
Die mit der EU/EFTA vereinbarten Abkommen zur Personenfreizügigkeit verschaffen lediglich gewissen Personengruppen den Anspruch auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung – andere sind davon ausgeklammert und die Anzahl der verfügbaren Bewilligungen limitiert, bzw. kontingentiert. Letzteres betrifft namentlich Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA, also Personen aus EU/EFTA-Staaten, die jedoch keinen Schweizer Arbeitsvertrag besitzen.
Da die verfügbaren Kontingente für diese Personengruppen in den vergangenen Jahren oft frühzeitig ausgeschöpft waren, hat der Bundesrat entschieden, die Kontingente für diese Kategorien im Jahr 2018 zu erhöhen. Im Jahr 2018 gelten also folgende Zahlen:
Die neu gesprochenen Kontingente tragen dazu bei, Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bewilligungen aufgrund von nicht vorhandenen Kontingenten zur mindern. Ist der entsprechende Bedarf frühzeitig bekannt, empfiehlt es sich dennoch weiterhin, die Anträge bereits kurz nach der Vergabe der Kontingente einzureichen.
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