Rechtslage bei falscher Sozialversicherungsunterstellung

Der Arbeitsvertrag sollte den Passus beinhalten, dass der Mitarbeitende eine Änderung der Nebenbeschäftigung und des Beschäftigungsgrades im Ausland dem Schweizer Arbeitgeber melden muss. Wenn er dies nicht macht, verletzt er die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, was ein Kündigungsgrund darstellt. Ob diese Klausel rechtlich durchsetzbar ist, fällt unter das Arbeitsrecht. Das Thema wurde bereits in verschiedenen Gremien diskutiert, es konnte jedoch niemand eine verbindliche Antwort geben, man wird wohl einen Präjudiz Fall abwarten. Die Klausel im Arbeitsvertrag weist aber den Mitarbeitenden auf seine Pflicht hin.

Wenn der Arbeitgeber regelmässig kontrolliert und die Versicherten auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam macht, diese aber trotzdem hinsichtlich der Anstellung im Ausland lügen oder Informationen verschweigen, wäre dies eine arbeitsrechtliche Frage.

Sollte es zu einem Versicherungs- und einem Gerichtsfall kommen, müssen die Informationen / Aussagen des Mitarbeitenden gut dokumentiert sein, damit der Arbeitgeber nicht zur Kasse gebeten werden kann.

Grundsätzlich können die Beiträge inkl. Verzugszinsen vom Arbeitgeber eingefordert und die falsch abgeführten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet werden. IV-Renten werden aufgrund der im jeweiligen Land bezahlten Beiträge ausgerichtet. Problematisch ist die Unfallversicherung, wenn eine Versicherung zahlen muss, die effektiv gar nicht zuständig wäre.

Der Arbeitgeber muss die Versicherungen decken, wenn er die Kostengutsprache gemäss Schweizer Personalreglement zusagt, der Vertragsbestandteil ist, auch wenn die Unterstellung in einem anderen Land liegt.

Wenn im falschen Land abgeführt wurde, kann eine Rückabwicklung nicht verhindert werden, obwohl die Schweiz nicht auf einer Rückabwicklung besteht und eine Pro Futuro Lösung hat. Deutschland und andere EU-Länder jedoch dringen auf eine Rückabwicklung, wenn die Sozialversicherungen in der Schweiz anstatt in ihrem Land abgeführt wurden.

Es ist zu empfehlen, dass die Mitarbeitenden bei Verletzung der Informations- und somit Treuepflicht in die Verantwortung gezogen werden.

Für weitere Fragen zum Thema „Rechtslage bei falscher Sozialversicherungsunterstellung“ steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.