Ausnahmevereinbarung mit Frankeich
Die flexible Anwendung der EU-Regeln für Grenzgänger aus Frankreich, welche im Homeoffice arbeiten, wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
LAND | SOZIALVERSICHERUNGEN | STEUERN |
Deutschland | Bis 30.06.2022 | Bis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde) |
Frankreich | Bis 30.06.2022 – NEU | Bis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde) |
Österreich | Bis 30.06.2022 | Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA |
Italien | Bis 30.06.2022 | Bis 30.06.2022 (nicht bekannt, dass Vereinbarung gekündigt wurde) |
Nach dem Ende der Verlängerungen gilt folgendes:
- Versteuerung der Homeoffice Tage im Wohnsitzstaat, resp. Ausscheidung dieser Tage bei den Schweizer Quellensteuern
- Wenn Tätigkeit über 25% von Gesamttätigkeit (Total Pensum inkl. Nebenjobs) im Wohnsitzstaat, müssen die Sozialversicherungen 100% im Wohnsitzstaat abgeführt werden – Verantwortung Arbeitgeber!
- Empfehlung; gewährte Homeoffice Tage vertraglich vereinbaren, sowie rechtliche Konsequenzen bei nicht Einhalten dieser Vereinbarung definieren (wenn Änderungskündigung nötig –> Frist nicht verpassen!)
- Tracking sicher stellen
Risiken Homeoffice im Wohnsitzstaat:
- Begründung Betriebsstätte, in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen Art. 5.
- Falsche Versicherungsunterstellung (im falschen Staat) bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung –> keine Deckung bei Ereignis (Unfall, Mutterschaft, Invalidität etc.), wird teuer, da Arbeitgeber dann Kosten direkt trägt.
- Teure rückwirkende Korrektur (Rückabführung) im Ausland bei Missachtung Gesetz betr. Sozialversicherungsunterstellung.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.
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