Bezahlung von Auslandzulagen bei Entsendungen nach Deutschland
Gewisse Länder verlangen von Unternehmen die Bezahlung einer Auslandzulage, wenn Personen zu ihnen entsandt werden. Dies ist eine Zahlung zusätzlich zum eigentlichen Gehalt, zum Beispiel zur Sicherstellung des lokalen Lohnniveaus.
In der Schweiz bemisst sich diese Zulage an der effektiven Arbeitszeit im Land – wobei diese auch die Reisewege innerhalb des Landes umfasst (vgl. Newsletter vom 15. Mai 2017). Deutschland dagegen forderte bislang eine Zahlung für die gesamte Dauer des Einsatzes, unabhängig davon, ob die Tage tatsächlich in Deutschland verbracht wurden. Dies wurde allerdings durch eine neue Regulierung mit sofortiger Wirkung angepasst. Auch in Deutschland können Zulagen daher künftig pro rata für die Dauer der Anwesenheit im Land ausbezahlt werden. Dies betrifft sämtliche Bewilligungstypen (inkl. ICT Card).
Die effektiven Kosten für die Zulagen sollten sich damit künftig senken. Allerdings müssen die Präsenztage auf Anfrage natürlich bekanntgegeben werden können, was einen beträchtlichen administrativen Aufwand erfordert. Da das Tracking von Präsenztagen auch aus Steuergründen sehr wichtig ist, können hier jedoch idealerweise Synergien genutzt werden.
Bei Entsendungen von der Schweiz nach Deutschland sind Auslandzulagen aufgrund der unterschiedlichen Lohnniveaus eher selten, andere europäische Länder sind von dieser Änderung stärker betroffen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.