Bei laufenden Projekten keine Einhaltung der 8 Tage Meldefrist
Für Erwerbstätige aus EU/EFTA-Staaten besteht die Möglichkeit, bis zu 90 Tage im Kalenderjahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Sie müssen jedoch mittels Meldeverfahren spätestens acht Tage vor Dienstantritt gemeldet werden. Erfolgt ein erneuter Einsatz bei einem Projekt (oder Wartungsarbeiten) innerhalb von drei Monaten nach der letzten Meldung, kann dies mit Verweis auf die vorangegangene Meldung […]