Einträge von Dagmar Richardson

Homeoffice und Geschäftsreisen für Grenzgänger: Notwendige Unterscheidung der Sondervereinbarung

Die Sondervereinbarung für 49% Homeoffice kann  für Grenzgänger, die für ihre Tätigkeit zusätzlich reisen (auch innerhalb Wohnsitzstaat), NICHT angewendet werden. Sie können nur max. 24.9% im Homeoffice im Wohnsitzstaat arbeiten (auf 100%), um in der Schweiz weiter sozialversichert zu bleiben. Mitarbeitende hingegen, die unregelmässige Geschäftsreisen unternehmen, welche in ihrem Stellenbeschrieb nicht erwähnt sind, können von […]

Anstellung von Drittstaatenbürgern mit Schweizer Hochschulabschluss

Der NZZ-Artikel nimmt Bezug auf Art. 21 Abs. 3 des AIG (Ausländer- und Integrationsgesetz). Dieses Gesetz vereinfacht die Anstellung von Drittstaatenbürgern mit Schweizer Hochschulabschluss, indem keine Suchbemühungen nachgewiesen werden müssen. Aus dem NZZ-Artikel geht jedoch nicht hervor, weshalb Drittstaatenbürger mit einem Schweizer Hochschulabschluss nur schwer eine Arbeitsbewilligung erhalten. Die Ursache dafür liegt in der unterschiedlichen […]

B Bewilligung für Ukrainerinnen und Ukrainer

In einem Interview mit SRF sprach Bundesrat Beat Jans darüber, wie die Erwerbsquote der ukrainischen Flüchtlingen erhöht werden kann und dass man in Abstimmung mit den umliegenden EU-Ländern eine Lösung sucht. Aktuell und bis auf weiteres kann der S Status von ukrainischen Flüchtlingen jedoch nicht in eine B Bewilligung umgewandelt werden. Es kann allerdings eine […]

ALV bei ANobAG

Als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) gelten Personen mit Arbeitsort in der Schweiz, die für einen nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber arbeiten. Die ausländischen Arbeitgeber müssen Arbeitnehmende in der Schweiz obligatorisch versichern. Sie bezahlen die Beiträge an AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen. Es gelten die Beitragssätze für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Da auch in die ALV (Arbeitslosenversicherung) einbezahlt wird, […]

Kein 49% Homeoffice bei B Bewilligung

Es erreichen uns immer wieder Fragen, ob ein Grenzgänger mit einer B Bewilligung 49% im Homeoffice, z.B. in Deutschland, arbeiten kann. NEIN! Wenn jemand die 49% Grenze für Homeoffice anwenden will, muss die Person die B Bewilligung in eine G Bewilligung eintauschen. Die Vereinbarung zur Telearbeit (Homeoffice) ist grundsätzlich dann anwendbar, wenn eine Person mit […]

Internationale Verwaltungsräte

Verwaltungsräte sind heute oft international tätig. Da in der Schweiz ein Verwaltungsratsmandat eine Anstellung und im Ausland, z.B. Deutschland, eine selbständige Tätigkeit ist, sind folgende Punkte zu beachten. Wichtig zu klären sind: Bei mehreren VR-Mandaten und Tätigkeiten gilt die 25% Grenze, nicht 49%, für die Sozialversicherungsunterstellung. Beispiel: Entgelt für VR-Mandat in Deutschland muss in der […]

Verrechnung Entsendungen

Führten Sie bereits schon eine Diskussion mit der Finanzabteilung wie eine Entsendung intern verrechnet werden kann ohne zusätzliche Kosten für das Transferpricing zahlen zu müssen? Die folgenden Schritte erläutern eine Entsendung Outbound Schweiz in einen Sozialversicherungs-Vertragsstaat. Vorteil: Alle Kosten für die Entsendung trägt die Gesellschaft im Host Country direkt und es braucht keine interne Verrechnung. […]

Berechnung Homeoffice

Bei der Berechnung von Homeoffice bei Grenzgängern und Mitarbeitenden mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelangen entweder die 49%-Grenze bei nur einem Arbeitgeber in der Schweiz oder die 24.9%-Regel bei einer Mehrfachtätigkeit zur Anwendung. Daraus ergibt sich, unter welches Sozialversicherungsrecht in welchem Land der Mitarbeitende fällt. Für die entsprechende Berechnung stellen wir Ihnen gerne unser Tool zur […]

Quellenbesteuerung der Homeoffice Tage bei Grenzgängern

Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter müssen die ausländischen Homeoffice Tage am Lebensmittelpunkt versteuern. Bei der Schweizer Quellenbesteuerung kann der Arbeitgeber die ausländischen Homeoffice Tage ausscheiden, muss aber nicht, s. Kreisschreiben 45, Seite 50, zweitletzter Abschnitt. Die Ausscheidung der ausländischen Homeoffice Tage ist sehr aufwendig, daher scheiden sie viele Firmen nicht aus, informieren die Mitarbeitenden aber über […]

Steuerprozess für französische Grenzgänger

In der Schweiz arbeiten knapp 220’0000 Grenzgänger aus Frankreich. Die Hälfte davon ist im Kanton Genf tätig. Die Besteuerung der Einkünfte der französischen Grenzgänger wird durch das Abkommen zwischen den Staaten geregelt. Demnach bezahlen die französischen Grenzgänger ihre Steuern nur im Wohnsitzstaat Frankreich, wenn sie in den Kantonen BS, BL, JU, SO, BE, WS, VD […]