Anzuwendendes Arbeitsrecht bei Homeoffice im Ausland
Wann gilt das Arbeitsrecht des Wohnsitzstaates des Mitarbeitenden, der im Homeoffice arbeitet? Ganz einfach, wenn der Mitarbeitende mehrheitlich im Homeoffice arbeitet, resp. mehr als 50%. Hier werden Reisen nicht dazu gerechnet. Alle Schweizer Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden zu max. 49% im Homeoffice im Ausland arbeiten lassen, unabhängig davon, wo die Sozialversicherungen und Einkommenssteuern bezahlt werden, […]